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Blitzschutz

Normgerechter Blitzschutz, der Ihr Haus im Ernstfall zuverlässig schützt.

Brauche ich überhaupt einen Blitzschutz?

Die häufigste Frage von Hausbesitzern, ehrlich beantwortet.

Einfamilienhaus ohne PV

Für ein klassisches Einfamilienhaus ohne Photovoltaikanlage ist Blitzschutz in der Schweiz meist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll ist er trotzdem, gerade bei exponierter Lage oder hoher Bauweise.

Mit Photovoltaikanlage

Sobald eine PV-Anlage auf dem Dach ist, ändert sich die Situation grundlegend. Die Anlage zieht Spannungen an und gehört geschützt. Viele Versicherungen verlangen heute Blitzschutz oder zumindest Überspannungsschutz.

Mehrfamilienhaus oder grösseres Gebäude

Bei Mehrfamilienhäusern, exponierten Lagen oder bestimmten Nutzungen ist Blitzschutz oft Pflicht. Im Zweifelsfall kommen wir vorbei und klären das verbindlich für Sie ab.

Warum es auf die richtige Planung ankommt

Ein Blitzeinschlag ist selten, aber die Folgen können verheerend sein: Brand, zerstörte Elektronik, Personenschaden. Eine fachgerechte Blitzschutzanlage schützt das Gebäude, seine Bewohner und die Versicherungsleistungen. Wer hier am falschen Ort spart, riskiert im Schadensfall hohe Selbstbehalte oder gar Leistungsverweigerung.

Wann Blitzschutz Pflicht ist

Für gewisse Häuser und Nutzungen ist Blitzschutz gesetzlich vorgeschrieben (VKF-Brandschutzrichtlinie). Ob auch Ihr Haus betroffen ist, hängt von Bauart, Lage und Nutzung ab. Wir klären das für Sie und sagen Ihnen klar, was nötig ist und was nicht.

Versicherungs-relevant

Im Schadensfall prüft die Gebäudeversicherung, ob die Blitzschutzanlage normgerecht geplant und ausgeführt wurde. Mängel können zu Leistungskürzungen führen.

Wichtig bei Solaranlagen

Eine PV-Anlage auf dem Dach verändert das Blitzschutz-Konzept. Bestehende Anlagen müssen oft angepasst werden, damit auch die neue Installation geschützt ist.

Alles aus einer Hand

Vom ersten Plan bis zur Schlussabnahme. Wir übernehmen alle Schritte und sind Ihr einziger Ansprechpartner.

Planung und Risikoeinordnung

Wir analysieren das Gebäude, die Nutzung und das Umfeld und ordnen es in eine der drei VKF-Brandschutzklassen ein. Daraus ergibt sich die Auslegung der Anlage.

Eingabe bei der Gebäudeversicherung

Wir bereiten die Unterlagen für die Gebäudeversicherung auf und reichen die Eingabe ein. Sie müssen sich nicht selbst um den Bewilligungs-Prozess kümmern.

Installation und Ausführung

Fang-, Ableitungs- und Erdungseinrichtungen werden fachgerecht montiert und mit der Abdichtung sauber integriert. Bei Bedarf in Abstimmung mit Elektriker, Sonnen- oder Lüftungstechnik.

Kontrolle und Wartung

Blitzschutzanlagen müssen periodisch geprüft werden. Wir übernehmen die Kontrolle, dokumentieren den Zustand und stellen die Bescheinigungen aus.

Wann das Thema akut wird

Beim Neubau

Wir planen den Blitzschutz früh in den Bauablauf ein. So ist die Anlage Teil des Gesamtkonzepts und nicht eine spätere Improvisation.

Bei einer Solaranlage

PV-Anlagen verändern die Risiko-Situation und das Schutzkonzept. Bestehende Blitzschutzanlagen müssen häufig angepasst werden, damit die Versicherung den Schutz anerkennt.

Bei Dachaufbauten oder Antennen

Lüftungsanlagen, Antennen oder neue Aufbauten brauchen Anschlüsse an den bestehenden Blitzschutz. Wir prüfen das und rüsten nach.

Bei alten oder nie geprüften Anlagen

Wenn Ihre Anlage seit Jahren nicht mehr kontrolliert wurde oder die Versicherung einen Nachweis verlangt: wir prüfen den Bestand und dokumentieren ihn.

Hinweis: Wir orientieren uns an Norm SEV 4022 (Blitzschutzsysteme) und der VKF-Brandschutzrichtlinie. Die Einordnung in eine der drei Brandschutzklassen ergibt sich aus Gebäudeart, Nutzung und Risikofaktoren. Die konkreten Anforderungen klären wir bei der Beratung vor Ort und halten sie schriftlich in der Offerte fest.

Beratung anfragen

Ob Neubau-Planung, PV-Erweiterung oder Prüfung einer bestehenden Anlage. Wir kommen kostenlos vorbei und beraten Sie auf Augenhöhe mit Architekt, Bauleitung und Versicherung.

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