
Sichere Anschlagpunkte und Absturzsicherungen, damit auf Ihrem Dach jeder sicher arbeitet.
Wer auf einem Flachdach arbeitet, muss gegen Absturz gesichert sein. Das gilt für Spengler, Kaminfeger, HLK-Techniker, Solar-Monteure und auch für die regelmässige Reinigung der Entwässerung. Anschlagpunkte und Absturzsicherungen sind keine optionale Massnahme, sondern in der Schweiz gesetzlich geregelt. Wir planen sie früh in das Dachprojekt ein und sorgen dafür, dass die Umsetzung normkonform ist.
Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die Norm SIA 358 regeln Absturzsicherungen auf Dächern. Bei Neubauten und Sanierungen müssen die Voraussetzungen für sicheres Arbeiten geschaffen werden.
Auch wenn Sie selbst nicht aufs Dach gehen: Spengler, Kaminfeger und Servicepersonal tun es. Ohne Sicherung dürfen sie gar nicht arbeiten oder verweigern den Auftrag.
Anschlagpunkte und Geländer lassen sich so planen und montieren, dass sie funktional bleiben und das Dach optisch nicht stören. Auch bei begrünten oder begehbaren Dächern.
Wir bestimmen die nötigen Anschlagpunkte und Sicherungsmassnahmen anhand der Dachgeometrie, der Nutzung und der geltenden Normen. Idealerweise schon in der frühen Planungsphase.
Einzel-Anschlagpunkte, Seil-Sicherungssysteme oder fest montierte Geländer. Wir wählen das passende System und montieren es fachgerecht und in Abstimmung mit der Abdichtung.
Anschlagpunkte und Sicherungssysteme müssen regelmässig geprüft werden. Wir übernehmen die Prüfung, dokumentieren den Zustand und stellen Bescheinigungen aus.
Bei älteren Flachdächern fehlen oft Anschlagpunkte oder sie sind nicht mehr normkonform. Wir prüfen den Bestand und rüsten nach, wo nötig.
Bereits in der Planungsphase definieren wir mit Architekt und Bauleitung, welche Sicherungen wo nötig sind. Das ist deutlich günstiger als spätere Nachrüstung.
Wer ohnehin saniert, sollte die Sicherung mitdenken. Bei älteren Dächern fehlen häufig Anschlagpunkte ganz oder entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand.
Sie planen die Installation einer Solaranlage, einer Lüftungsanlage oder eine Reinigung der Entwässerung? Vorher die Sicherung prüfen oder nachrüsten lassen.
Hinweis: Wir orientieren uns an Norm SIA 358 (Geländer und Brüstungen) und der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sowie an den anerkannten Regeln der Baukunst. Die konkreten Anforderungen variieren je nach Objekt und Nutzung. Sie werden bei der Beratung vor Ort geklärt und schriftlich in der Offerte festgehalten.
Ob Neubau-Planung, Bestands-Prüfung oder konkrete Nachrüstung. Wir kommen kostenlos vorbei und beraten Sie auf Augenhöhe mit Architekt und Bauleitung.