A+B Flachdach AG
Offerte

Der Staat zahlt mit.

Wer sein Dach energetisch saniert, bekommt einen Teil der Kosten zurück. Pro Quadratmeter, ohne Steuertricks, direkt vom Kanton.

ab CHF 40/m²
kantonaler Beitrag
5–6 Wochen
Auszahlung nach Bauabschluss
max. 40–50 %
der Investitionskosten

Was ist das Gebäudeprogramm?

Das Gebäudeprogramm ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Kantonen. Es unterstützt energetische Sanierungen, um Energie zu sparen und CO₂-Emissionen zu senken. Wer sein Flachdach dämmt, bekommt einen Beitrag pro Quadratmeter sanierte Fläche.

Bund + Kanton

Gemeinsam finanziert

Pro Quadratmeter

Pauschaler Beitrag

Baujahr vor 2000

Voraussetzung

Wer einen Förderbeitrag erhält

Sie haben Anspruch, wenn:

  • Ihr Gebäude vor dem Jahr 2000 gebaut wurde
  • Sie das Gesuch vor Baubeginn einreichen
  • Die neue Dämmung den geforderten U-Wert (≤ 0.20 W/m²K) erreicht
  • Die Liegenschaft im jeweiligen Kanton liegt

Kein Anspruch besteht bei:

  • Neubauten ab Baujahr 2000
  • Anbauten, Aufstockungen oder Erweiterungen
  • Gesuchen, die erst nach Baubeginn eingereicht werden
  • Liegenschaften, die die geforderten Dämmwerte bereits erreichen

Wichtig: Reichen Sie das Gesuch ein, bevor Sie den Auftrag vergeben oder mit den Arbeiten beginnen. Nachträgliche Gesuche werden grundsätzlich abgelehnt – egal wie sinnvoll die Sanierung war. Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wir kümmern uns darum, dass dieser Punkt rechtzeitig erledigt wird.

Förderbeitrag berechnen

Schätzen Sie in Sekunden, wie viel Förderung Ihr Kanton zur Dachsanierung beisteuert.

Was möchten Sie berechnen?

Geschätzter Förderbeitrag

CHF7'500

Einzelbauteilsanierung Dach – Förderbeiträge Energie Basel-Stadt

Kostenlos & unverbindlichAntwort innert 1 Werktag

Unverbindliche Schätzung. Voraussetzung: Baujahr vor 2000, Antrag vor Baubeginn. Details: Förderbeiträge Energie Basel-Stadt

So kommen Sie zum Geld

  1. 1

    Planen

    Wir prüfen mit Ihnen vor Ort, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist, und stellen die technischen Unterlagen (U-Wert-Berechnung, Flächenpläne) zusammen.

  2. 2

    Wir reichen das Gesuch ein

    Mit Ihrer Unterschrift reichen wir das Gesuch online beim Kanton ein – immer vor Baubeginn. Sie müssen sich um nichts kümmern.

  3. 3

    Zusage abwarten

    Der Kanton prüft das Gesuch und gibt innerhalb von 4–6 Wochen eine schriftliche Beitragszusage. Diese ist zwei Jahre gültig.

  4. 4

    Sanieren

    Wir führen die Dachsanierung fachgerecht aus und dokumentieren die Arbeiten mit Fotos. Sie haben ab Zusage zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.

  5. 5

    Auszahlung direkt an Sie

    Wir reichen das Abschlussformular mit allen Belegen ein. Der Förderbeitrag wird vom Kanton direkt auf Ihr Konto überwiesen, typischerweise innerhalb von 5–6 Wochen nach Bauabschluss.

Wer macht was?

Wir übernehmen den ganzen administrativen Aufwand. Für Sie bleibt nur eines.

Das übernimmt A+B Flachdach

Beratung & Prüfung

Wir kommen zu Ihnen und prüfen, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist.

Gesuch einreichen

Online beim Kanton, inklusive aller technischen Nachweise und der U-Wert-Berechnung.

Sanierung ausführen

Fachgerecht, mit Foto-Dokumentation und Kontrolle der geforderten Werte.

Abschluss & Belege

Wir reichen das Abschlussformular mit allen Belegen für die Auszahlung ein.

Das brauchen wir von Ihnen

Eine Unterschrift. Das war’s.

Sie unterzeichnen das Gesuch.

Mehr ist nicht nötig. Wir kümmern uns um alles andere.

Kosten

Die Übernahme des Gesuchswesens ist Teil unserer Sanierungs-Dienstleistung und für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos – es entstehen keine zusätzlichen Gebühren.

Auszahlung

Der Förderbeitrag wird vom Kanton direkt auf Ihr Konto überwiesen, nicht an uns. Sie bezahlen unsere Rechnung wie gewohnt; den Förderbeitrag erhalten Sie zusätzlich, sobald die Sanierung abgeschlossen und das Abschlussgesuch geprüft ist.

Haftung

Wir prüfen Ihr Vorhaben vorgängig sorgfältig und reichen das Gesuch vollständig ein. Sollte ein Gesuch wider Erwarten abgelehnt werden (z.B. weil die kantonalen Budgets aufgebraucht sind), entstehen Ihnen durch unsere Beratungs- und Gesuchsarbeit keine Kosten.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich schon mit der Sanierung begonnen habe?

Dann gibt es leider keine Förderung mehr. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Faustregel: Solange noch keine Rechnung gestellt und keine Auftragsbestätigung unterschrieben ist, ist es möglich. Im Zweifel rufen Sie uns kurz an – wir klären das gemeinsam.

Was ist ein GEAK Plus und brauche ich das?

Der GEAK Plus ist ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Er ist Pflicht, wenn Ihr Förderbeitrag über 10'000 Franken liegt. Für kleinere Beträge brauchen Sie ihn nicht. Falls nötig, vermitteln wir Ihnen einen anerkannten GEAK-Experten in der Region.

Kann ich die Förderung mit anderen Vergünstigungen kombinieren?

Ja, in den meisten Fällen. Sanierungskosten können Sie zusätzlich in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt abziehen – allerdings nur noch bis Ende 2028, danach fällt dieser Abzug auf Bundesebene weg (mehr dazu: Sanieren bis 2028). Auch Kombinationen mit Gemeinde-Förderungen sind oft möglich – das prüfen wir gerne mit Ihnen.

Wie lange dauert der ganze Prozess?

Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung rechnen Sie mit 4 bis 9 Monaten. Davon entfallen 4–6 Wochen auf die Beitragszusage, dann die Bauphase, und nochmals 5–6 Wochen bis zur Auszahlung nach Abschluss.

Wird das Gesuch immer bewilligt?

Wenn die technischen Bedingungen erfüllt sind und das Gesuch vollständig vor Baubeginn eingereicht wurde, in aller Regel ja. Vollständige Gesuche mit korrekten U-Werten und Flächenberechnungen werden problemlos bewilligt.

Auf welches Konto wird der Förderbeitrag überwiesen?

Der Kanton überweist den Beitrag direkt auf Ihr Konto, nicht an uns. Sie bezahlen unsere Rechnung wie gewohnt; den Förderbeitrag erhalten Sie zusätzlich, sobald die Sanierung abgeschlossen und das Abschlussgesuch geprüft ist.

Was passiert, wenn das Budget des Kantons aufgebraucht ist?

Die Fördergelder sind jährlich budgetiert. Wer früh im Jahr einreicht, ist auf der sicheren Seite. In den letzten Jahren wurde das Budget in keinem der vier Kantone vorzeitig ausgeschöpft.

Offizielle Quellen pro Kanton

Beitragssätze für die Einzelbauteilsanierung Dach, Stand Januar 2026. Massgebend sind die offiziellen kantonalen Förderportale.

KantonBeitrag pro m²MindestbeitragQuelle
Basel-StadtCHF 50/m²CHF 1'000Förderbeiträge Energie Basel-Stadt
Basel-LandschaftCHF 40/m²CHF 500Baselbieter Energiepaket
AargauCHF 40/m²CHF 2'000Förderprogramm Energie Kanton Aargau
SolothurnCHF 40/m²CHF 1'000Energieförderprogramm Kanton Solothurn

Bereit für Ihr Sanierungsprojekt?

Wir beraten Sie kostenlos vor Ort, prüfen die Fördervoraussetzungen und übernehmen auf Wunsch das gesamte Gesuchswesen.

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