
Wer sein Dach energetisch saniert, bekommt einen Teil der Kosten zurück. Pro Quadratmeter, ohne Steuertricks, direkt vom Kanton.
Das Gebäudeprogramm ist ein gemeinsames Förderprogramm von Bund und Kantonen. Es unterstützt energetische Sanierungen, um Energie zu sparen und CO₂-Emissionen zu senken. Wer sein Flachdach dämmt, bekommt einen Beitrag pro Quadratmeter sanierte Fläche.
Gemeinsam finanziert
Pauschaler Beitrag
Voraussetzung
Wichtig: Reichen Sie das Gesuch ein, bevor Sie den Auftrag vergeben oder mit den Arbeiten beginnen. Nachträgliche Gesuche werden grundsätzlich abgelehnt – egal wie sinnvoll die Sanierung war. Das ist der häufigste und teuerste Fehler. Wir kümmern uns darum, dass dieser Punkt rechtzeitig erledigt wird.
Schätzen Sie in Sekunden, wie viel Förderung Ihr Kanton zur Dachsanierung beisteuert.
Geschätzter Förderbeitrag
CHF7'500
Einzelbauteilsanierung Dach – Förderbeiträge Energie Basel-Stadt
Unverbindliche Schätzung. Voraussetzung: Baujahr vor 2000, Antrag vor Baubeginn. Details: Förderbeiträge Energie Basel-Stadt ↗
Wir prüfen mit Ihnen vor Ort, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist, und stellen die technischen Unterlagen (U-Wert-Berechnung, Flächenpläne) zusammen.
Mit Ihrer Unterschrift reichen wir das Gesuch online beim Kanton ein – immer vor Baubeginn. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Der Kanton prüft das Gesuch und gibt innerhalb von 4–6 Wochen eine schriftliche Beitragszusage. Diese ist zwei Jahre gültig.
Wir führen die Dachsanierung fachgerecht aus und dokumentieren die Arbeiten mit Fotos. Sie haben ab Zusage zwei Jahre Zeit für die Umsetzung.
Wir reichen das Abschlussformular mit allen Belegen ein. Der Förderbeitrag wird vom Kanton direkt auf Ihr Konto überwiesen, typischerweise innerhalb von 5–6 Wochen nach Bauabschluss.
Wir übernehmen den ganzen administrativen Aufwand. Für Sie bleibt nur eines.
Wir kommen zu Ihnen und prüfen, ob Ihr Vorhaben förderberechtigt ist.
Online beim Kanton, inklusive aller technischen Nachweise und der U-Wert-Berechnung.
Fachgerecht, mit Foto-Dokumentation und Kontrolle der geforderten Werte.
Wir reichen das Abschlussformular mit allen Belegen für die Auszahlung ein.
Eine Unterschrift. Das war’s.
Sie unterzeichnen das Gesuch.
Mehr ist nicht nötig. Wir kümmern uns um alles andere.
Die Übernahme des Gesuchswesens ist Teil unserer Sanierungs-Dienstleistung und für unsere Kundinnen und Kunden kostenlos – es entstehen keine zusätzlichen Gebühren.
Der Förderbeitrag wird vom Kanton direkt auf Ihr Konto überwiesen, nicht an uns. Sie bezahlen unsere Rechnung wie gewohnt; den Förderbeitrag erhalten Sie zusätzlich, sobald die Sanierung abgeschlossen und das Abschlussgesuch geprüft ist.
Wir prüfen Ihr Vorhaben vorgängig sorgfältig und reichen das Gesuch vollständig ein. Sollte ein Gesuch wider Erwarten abgelehnt werden (z.B. weil die kantonalen Budgets aufgebraucht sind), entstehen Ihnen durch unsere Beratungs- und Gesuchsarbeit keine Kosten.
Dann gibt es leider keine Förderung mehr. Das Gesuch muss zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Faustregel: Solange noch keine Rechnung gestellt und keine Auftragsbestätigung unterschrieben ist, ist es möglich. Im Zweifel rufen Sie uns kurz an – wir klären das gemeinsam.
Der GEAK Plus ist ein Gebäudeenergieausweis mit Beratungsbericht. Er ist Pflicht, wenn Ihr Förderbeitrag über 10'000 Franken liegt. Für kleinere Beträge brauchen Sie ihn nicht. Falls nötig, vermitteln wir Ihnen einen anerkannten GEAK-Experten in der Region.
Ja, in den meisten Fällen. Sanierungskosten können Sie zusätzlich in der Steuererklärung als Liegenschaftsunterhalt abziehen – allerdings nur noch bis Ende 2028, danach fällt dieser Abzug auf Bundesebene weg (mehr dazu: Sanieren bis 2028). Auch Kombinationen mit Gemeinde-Förderungen sind oft möglich – das prüfen wir gerne mit Ihnen.
Von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung rechnen Sie mit 4 bis 9 Monaten. Davon entfallen 4–6 Wochen auf die Beitragszusage, dann die Bauphase, und nochmals 5–6 Wochen bis zur Auszahlung nach Abschluss.
Wenn die technischen Bedingungen erfüllt sind und das Gesuch vollständig vor Baubeginn eingereicht wurde, in aller Regel ja. Vollständige Gesuche mit korrekten U-Werten und Flächenberechnungen werden problemlos bewilligt.
Der Kanton überweist den Beitrag direkt auf Ihr Konto, nicht an uns. Sie bezahlen unsere Rechnung wie gewohnt; den Förderbeitrag erhalten Sie zusätzlich, sobald die Sanierung abgeschlossen und das Abschlussgesuch geprüft ist.
Die Fördergelder sind jährlich budgetiert. Wer früh im Jahr einreicht, ist auf der sicheren Seite. In den letzten Jahren wurde das Budget in keinem der vier Kantone vorzeitig ausgeschöpft.
Beitragssätze für die Einzelbauteilsanierung Dach, Stand Januar 2026. Massgebend sind die offiziellen kantonalen Förderportale.
| Kanton | Beitrag pro m² | Mindestbeitrag | Quelle |
|---|---|---|---|
| Basel-Stadt | CHF 50/m² | CHF 1'000 | Förderbeiträge Energie Basel-Stadt |
| Basel-Landschaft | CHF 40/m² | CHF 500 | Baselbieter Energiepaket |
| Aargau | CHF 40/m² | CHF 2'000 | Förderprogramm Energie Kanton Aargau |
| Solothurn | CHF 40/m² | CHF 1'000 | Energieförderprogramm Kanton Solothurn |
Wir beraten Sie kostenlos vor Ort, prüfen die Fördervoraussetzungen und übernehmen auf Wunsch das gesamte Gesuchswesen.